für die Abgrenzung der Phasen neurologischer Krankheitsprozesse unter Berücksichtigung des LKF Modells

Phase A

Die Phase A neurologischer Krankheitsprozesse bezeichnet jede akute neurologische Erkrankung bzw. akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung.

Bezüglich der zu prognostizierenden Aufenthaltsdauer an einer Akutstation kann/muss unter Anwendung des LKF Modells mindestens mit der oberen Verweildauergrenze jener Hauptdiagnosengruppe gerechnet werden, welcher die Erkrankung zuzuordnen ist und zwar inkl. Berücksichtigung der Splitkriterien (z.B. Alter, Nebendiagnosen, MEL). Hinzu kommt die tatsächliche Anzahl an Aufenthaltstagen an einer Intensivstation, die sich aus den LKF Daten für den konkreten Fall ergibt.

 

Phase B

Die Krankheitsphase B beginnt nach zeitlichem Ablauf der Phase A (siehe oben) und dauert jedenfalls bis zum Übergang in Phase C oder vorläufig 60 Tage.

Während dieser Zeit ist in 14-tägigen Abständen eine Verlaufsdokumentation des Neuroreha-Teams durchzuführen. Sollte diese Dokumentation eine kontinuierliche Besserung bis zum 60. Tag ergeben und der Patient die Phase C Kriterien noch nicht erfüllen, so befindet er sich weiterhin in der Phase B.

Sollten sich keine objektivierbaren Verbesserungen ergeben haben, wird eine nochmalige 14-tägige Beurteilungszeit mit anberaumt. Wenn auch nach Ablauf dieser Beurteilungszeit kein Behandlungserfolg nachgewiesen werden kann ist der Übergang in die chronische Erkrankungsphase B festzustellen. In dieser chronischen Phase sind alle Patienten, welche sich im Vegetative State / Apallischen Syndrom (sog.Wachkoma) bzw. in einem Rückbildungsstadium desselben befinden im ersten Jahr 1 x pro Quartal, im zweiten Jahr halbjährlich und danach jährlich einmal von einem Neurologen mit vertiefter Ausbildung in Neurorehabilitation, zu untersuchen, um anhand definierter Merkmale ein möglicherweise mittlerweile verbessertes Rehabilitationspotential zu erkennen. Ist dies nachgewiesen, ist der Patient entsprechend seinem klinische Zustand entweder der Phase B oder C zuzuordnen.

 

Phase C

Die Krankheitsphase C wird erreicht, wenn der Patient bewusstseinsklar, zumindest teilorientiert ist und über den Tag verteilt mindestens drei Stunden lang an therapeutischen Maßnahmen aktiv teilnehmen kann. Bezüglich der Aktivitäten des täglichen Lebens muss ein Barthel Index > 30/100 erreicht sein. Sollte beim Patienten allerdings ein so schweres organisches Psychosyndrom bestehen, dass er ständiger Beaufsichtigung bedarf, ist er in Phase B zurückzustufen.

Die Krankheitsphase C dauert so lange bis die Kriterien der Phase D erreicht sind. Der Zustand des Patienten ist am 3. Tag, sowie von da an in 14-tägigen Abständen vom Neuroreha-Team zu beurteilen. Es sind operationale Ziele zu dokumentieren. Der Rehabilitationsverlauf muss anhand von Protokollen des Neurorehabilitationsteams, geeigneten Skalen und Scores nachvollziehbar sein. Sollten die Kriterien für Phase D innerhalb von 30 Tagen nicht erreicht werden, so verlängert sich die Phase C so lange bis an zwei aufeinanderfolgenden Zielerreichungsüberprüfungen keine Fortschritte mehr nachweisbar waren. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der mangelnde Fortschritt nicht durch Komplikationen oder Begleiterkrankungen verursacht sein darf.

Sollte nach 60 Tagen Krankheitsphase C kein Behandlungserfolg nachweisbar sein, ist eine 14 tägige Beurteilungsphase anzusetzen. Sollte auch in dieser kein Behandlungserfolg festgestellt werden, ist der Übergang in die chronische Phase C festzustellen.

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