1. Grundsätzliche Vorbemerkungen:

• Neurologische Erkrankungen werden als Prozesse gesehen,

in deren Verlauf ein unterschiedliches Ausmaß an neurorehabilitativen Aktivitäten notwendig ist. Unter diesem Aspekt wird eine Phaseneinteilung mit dem Ziel vorgenommen, eine adäquate neurologische Rehabilitation auf den sich ändernden Bedarf der Betroffenen abzustimmen (siehe Teil 2 des Vorschlages). In der Folge sind auch Erfordernisse (Qualitätskriterien) für Einrichtungen, die der neurologischen Rehabilitation gewidmet sind, festzulegen.

  • Den folgenden Ausführungen liegt das WHO-Modell von Pathologie, Schaden, funktioneller Einschränkung und sozialer Beeinträchtigung als Bezugssystem zugrunde.
  • Jede neurologische Erkrankung muß als individueller, auf die betroffene Person bezogener Prozeß gesehen werden. Alle professionellen Interventionen müssen auf das Wohlergehen des betroffenen Individuums ausgerichtet sein.
  • Die Einteilung des neurologischen Krankheitsprozesses in einzelne Phasen ist grundsätzlich willkürlich, soll aber zur Planung und Ausstattung von Betreuungseinrichtungen, wie Akut-Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und regionalen Nachbetreuungseinrichtun-gen dienen. Der Übergang von einer Phase in die andere wird in der Regel ein fließender sein. Im Laufe eines Krankheitsprozesses wird nicht grundsätzlich jede Phase durchlaufen und Rückfälle in frühere Phasen sind möglich.
  • Für die Phasenzuordnung werden möglichst klare, nachvollziehbare Kriterien herangezogen. Dabei müssen der funktionelle Zustand des Betroffenen, seine Kooperationsfähigkeit, die Erfordernisse lebensnotwendige Funktionen zu erhalten und Begleiterkrankungen bzw. individuelle Probleme berücksichtigt werden.
  • In jeder Phase des Krankheitsprozesses kann "akutneurologischer" und "neurorehabilitativer" Behandlungsbedarf bestehen. Eine unterschiedliche Gewichtung ist teilweise vorhersehbar. Während des gesamten Krankheitsprozesses ist eine Trennung von Diagnostik- und Therapieeinrichtungen nicht sinnvoll, wobei allerdings der Umfang an diagnostischen Maßnahmen zu Beginn des Krankheitsprozesses jedenfalls ein besonders großer sein wird.
  • Aus der Vielzahl der neurologischen Erkrankungen und Störungsbilder, aus den unterschiedlichen individuellen Verläufen und den möglichen Begleitstörungen ergibt sich, daß die Abschätzung der Zeitdauer eines Krankheitsprozesses oder einzelner Phasen desselben in vielen Fällen nicht möglich ist.
  • Die Betreuung des Betroffenen erfolgt durch interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem Team. Dieses muß problemorientiert arbeiten, die Änderung von Aufgabenstellungen im Laufe des Krankheitsprozesses berücksichtigen und Bereichsegoismen vermeiden.
  • In welcher Institution ein Betroffener während einer konkreten Phase betreut werden soll und kann, hängt von der qualitativen Ausstattung derselben ab. Betreuungseinrichtungen müssen jedenfalls noch zu vereinbarende Strukturqualitätsanforderungen erfüllen, wenn sie die Betreuung von Betroffenen in bestimmten Phasen des Krankheitsprozesses übernehmen.
  • Spezifische Störungen, besondere Begleiterkrankungen, aber auch individuelle Ressourcen des Betroffenen können ebenso wie psychosoziale Faktoren und regionale Gegebenheiten mitentscheidend dafür sein, daß eine außergewöhnliche Vorgangsweise ("nicht phasentypische Betreuung") im Sinne der optimalen Patientenversorgung notwendig sein kann.
  • Ein Österreichisches "Phasenmodell" soll auf andere europäische Phasenmodelle, insbesonders aus deutschsprachigen Nachbarländern, abgestimmt sein, um die Vergleichbarkeit der Betreuungsinstitutionen zu fördern und die wissenschaftliche Evaluation der Behandlungsergebnisse zu ermöglichen.

 

2. Phasenmodell neurologischer Krankheitsprozesse:

Phase A:

Jede akute neurologische Erkrankung bzw. akute Verschlechterung einer chronischen Erkrankung ist während der ersten Behandlungstage in Phase A einzureihen, da ein besonderes Ausmaß an diagnostischen und akuttherapeutischen Maßnahmen, gegebenenfalls intensivmedizinischen Therapien notwendig ist. Neben der neurologischen Erkrankung bestehen häufig schwerwiegende Begleiterkrankungen, Schädel-Hirn-Verletzungen ereignen sich oft im Rahmen eines Polytraumas. Es ist daher zumeist die gesamte Infrastruktur eines Akut-Krankenhauses bzw. eines Schwerpunktkrankenhauses zur adäquaten Betreuung eines Patienten in Phase A erforderlich.

Phase B:

Der Betroffene ist intermittierend bewußtseinsgestört, die Kooperationsfähigkeit ist nicht oder nur in einem sehr geringen Ausmaß gegeben. Bezüglich der Aktivitäten des täglichen Lebens ist er vollkommen oder weitgehend unselbständig. Er ist nicht dauernd beatmungspflichtig, Komplikationen sowie notfallsartige Verschlechterungen sind häufig und können jederzeit intensivmedizinische Interventionen inkl. zeitweise Beatmung notwendig machen.

Phase C:

Der Betroffene ist bewußtseinsklar, zumindest teilorientiert und kann über den Tag verteilt drei Stunden an therapeutischen Maßnahmen teilnehmen. Zumindest einige Aktivitäten des täglichen Lebens kann er bewältigen. Es besteht in der Regel keine Aspirationsgefahr, er ist zu einem erheblichen Teil von pflegerischer Hilfe abhängig. Begleiterkrankungen bzw. -verletzungen dürfen die notwendigen therapeutischen Maßnahmen nicht verbieten oder wesentlich behindern. Es darf weder Selbst- noch Fremdgefährdung bestehen.

Phase D:

Der Betroffene ist bei den Aktivitäten des täglichen Lebens vollkommen oder weitgehend selbständig, gegebenenfalls mit Hilfsmitteln. Er ist sowohl geistig als auch körperlich in der Lage über mehrere Stunden am Tag aktiv an einem Therapieprogramm mitzuarbeiten. Er ist durchwegs kooperativ und kann mehrere Stunden am Tag ohne professionelle Aufsicht verbringen.

Phase E:

Der Betroffene ist in der Lage Alltag und Freizeit auch über mehrere Tage alleine zu planen, zu organisieren und zu verbringen. Er bedarf jedoch schwerpunktmäßig noch spezieller neurorehabilitativer Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen: Ausbau, Stabilisierung bzw. Erhaltung erreichter Therapieerfolge; berufliche Wiedereingliederung und Erwerb umfassender sozialer Kompetenzen.

 

3. Berücksichtigung von Sonderfällen:

In jeder Phase kann eine Stagnation des Krankheitsprozesses bzw. eine "Chronifizierung" eintreten.

Für die Phase A hieße das z.B., daß der Patient beatmungspflichtig bleibt.

Für die Phase B, daß der Patient weiterhin bewußtseinsgestört bleibt, daß ständig Komplikationen (z. B. Aspirationen) eintreten oder drohen und somit weitere therapeutische Erfolge nicht zu erzielen sind; daß aufgrund schwerster neurologischer Defizite auch einzelne ATL nicht selbständig durchgeführt werden können oder daß im Rahmen eines schweren organischen Psychosyndromes auch basale Hirnleistungen keine Besserungstendenz zeigen.

Bezüglich der Phase C wäre der Sonderfall des Betroffenen mit Selbst- oder Fremdgefährdung zu ergänzen, der nur an einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung betreut werden kann.

Empfehlung der ÖGNR zur Personalausstattung für Abteilungen zur Akutnachbehandlung von Neurologischen PatientInnen

Folgende Personalausstattung sollte als Standard für Abteilungen zur Akutnachbehandlung von Neurologischen PatientInnen (inkl. Neuro-Rehabilitation) angestrebt werden:

  Personalbedarf pro Bett
  Phase B Phase C Phase D
Ärzte (1) 0,2 (2) 0,1 0,075
Neuro-Psychologen s.u. (3) 0,05 0,067
Pflegedienst (4) 1,5 0,7 0,33
Therapeuten gesamt (5) 0,5 0,51 0,5
Med. Techn. Assistenten (6) 0,05 0,05 0,02
Sozialarbeiter 0,025 0,025 0,05
Abteilungs-Sekretariat (7) 0,05 0,05 0,05

Die Berufsbezeichnungen gelten jeweils für beide Geschlechter

Erläuterungen:

  1. Neurologische Rehabilitation sollte in der Phase B an eine Neurologische Abteilung angebunden sein.
  2. Neurologische Rehabilitation findet in interdisziplinären Teams statt. Um eine entsprechende Teamgröße und -Spezialisierung zun ermöglichen, ist für entsprechende Einrichtungen bei Anbindung an eine neurologische Abteilung eine Mindestgröße von 20 Betten zu empfehlen. Für eigenständige Abteilungen ist eine Mindestgröße von 40 Betten zu empfehlen.
  3. Zu berücksichtigen ist, daß Aufgabenbereiche wie Selbsthilfetraining, neuropsychologische Therapie im weiteren Sinne des Wortes aber auch funktionelle Behandlungen von unterschiedlichen Berufsgruppen durchgeführt werden können. Die Schlüsselzahlen für qualifiziertes Personal können daher je nach Institution differieren, die Gesamtpersonalausstattung sollte aber dem Standard entsprechen.
  4. Für den im LKF-Modell verwendeten Begriff: "Soziotherapie" wird folgende Definition vorgeschlagen

 

Soziotherapie umfaßt alle Maßnahmen, welche die

  1. Resozialisierung im Sinne der Reintegration des Patienten in die Gesellschaft, insbesondere in Familie, ins Berufsleben oder andere gesellschaftliche Strukturen einschließlich der Sicherung der Versorgung des Patienten nach der Entlassung einer ambulanten (Tagesklinik) oder stationären Therapie (z. B. durch Alters- oder Pflegeheime).
  2. Lebensqualität des Patienten nach seiner Entlassung sichern oder verbessern, sofern diese Maßnahmen nicht durch medizinische, psychotherapeutische, logopädische, ergotherapeutische oder pflegerische Maßnahmen abgedeckt sind.

 

Diese Maßnahmen umfassen:

  • Die psychologische Betreuung während des KH-Aufenthaltes sowie die Einleitung aller Maßnahmen um nach der Entlassung die Weiterführung der psychologischen Betreuung zu gewährleisten.
  • Alle Tätigkeiten der Sozialarbeiter/in
  • Kontaktaufnahmen und Vermittlung ambulanter Dienste, wie mobile Schwestern, Heimhilfe, Essen auf
  • Rädern, psychosozialer Dienste usw.
  • Diätschule

 

Anmerkungen:

  1. Mindestens 50% Fachärzte für Neurologie; der Abteilungsvorstand ist dabei nicht eingerechnet, dieser hat jedenfalls Facharzt für Neurologie zu sein.
  2. In der Phase B muß jederzeit ein Facharzt 24 Stunden an der Abteilung zur Verfügung stehen.
  3. In der Phase B soll neuropsychologische Diagnostik und psychologische Betreuung (auch der Angehörigen) im erforderlichen Ausmaß angeboten werden.
  4. Im Pflegedienst muß der Anteil an diplomierten Pflegefachpersonal mindestens 75% betragen. Die Erläuterungen aus Absatz C können sinngemäß zur Anwendung kommen.
  5. Unter "Therapeuten" sind ausschließlich Mitarbeiter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes zu verstehen; insbesondere also Dipl. Physiotherapeuten, Dipl. Ergotherapeuten, Dipl. Logopäden, Dipl. Orthoptisten, Dipl. Behindertenpädagogen oder vergleichbare Berufsgruppen.
  6. Medizinisch-technische Assistenten, die allgemeine und spezielle neurologische Diagnostik durchführen.
  7. Personal für medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation. Chefsekretariat ist dabei nicht inkludiert.

 

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Hermanngasse 18/1/4
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oegnr@studio12.co.at
Tel.: +43 (0)1 890 34 74

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