Diskussion und Beschlussfassung im Rahmen der OeGNR-Vorstandssitzung am 03. 06. 2013

Präambel

Die OeGNR hat in ihrer Generalversammlung am 16.11.2012 beschlossen Interessengruppen für spezielle Bereiche der Neurorehabilitation (Special Interest Groups - SIGs) einzurichten. Thematisch orientiert sie sich auf die bestehenden SIGs des World Forum Neurorehabilitation (WFNR) und der European Federation of Neurorehabilition Societies (EFNRs).

Damit sollen vor allem jüngere KollegInnen zur aktiven Mitarbeit an der Entwicklung und Förderung neuer Erkenntnisse in der Neurorehabilitation zu internationaler Kooperation gewonnen werden.

Die gegenständliche Geschäftsordnung regelt die Tätigkeit der SIGs. Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen eines Vorstandsbeschlusses der OeGNR.

Im Übrigen gelten die Statuten der OeGNR in der jeweils gültigen Fassung.

 

Einrichtung / Auflösung von SIGs

SIGs werden vom Vorstand der OeGNR eingerichtet. Der Vorstand orientiert sich in der Errichtung an vergleichbaren Organisationseinheiten einschlägiger internationaler Fachgesellschaften wie WFNR und EFNR.

 

Mitgliedschaft in einzelnen SIGs

Mitglieder einer SIG weisen eine besondere Spezialisierung / Erfahrung in diesem Interessensgebiet auf.

Potentielle Mitglieder können ihr Interesse an der Mitarbeit in einer speziellen SIG direkt im Sekretariat der OeGNR per mail bekanntgeben oder über Vorschlag anderer Mitglieder einzelner SIGs nominiert werden.

Die Mitarbeit ist an eine ordentliche / außerordenliche OeGNR-Mitgliedschaft gebunden.

Eine Mitarbeit an mehreren SIGs ist möglich.

Die Vertreter der nationalen SIGs werden auf der OeGNR-HP genannt und dem WFNR und der European Federation of Neurorehabilitation Societies (EFNRs) bekannt gegeben.

 

Aufgaben

Folgende Aufgaben werden von Mitgliedern von SIGs innerhalb der OEGNR wahrgenommen:

  • Kontinuierlicher (inter-)nationaler Erfahrungs- und Wissensaustausch im jeweiligen Interessensgebiet.
  • Nationale Verbreitung von Informationen über aktuelle Forschungsergebnisse und neue Entwicklungen im jeweiligen Interessensgebiet, z.B. in Form kritischer Zusammenfassungder aktuellen Literatur des jeweiligen Spezialgebietes, die den Mitgliedern der OeGNR zur Verfügung gestellt wird. (OeGNR-HP und neurologisch)
  • Mitarbeit bei der Programmgestaltung der OeGNR-Jahrestagung
  • Organisation von Workshops und Seminaren (im Rahmen der Jahrestagung oder auch zeitlich alleinstehend)
  • Mitgestaltung / Mitarbeit beim Neuroreha-Curriculum: Inhaltliche Vorschläge und persönliche Beteiligung als Vortragende

 

SIG-Leitung

Die Bestellung zum SIG-Leiter erfolgt über Vorschlag der Mitglieder der jeweiligen SIG durch den Vorstand.

Sollten die Mitglieder einer SIG sich bezüglich eines Vorschlages zur Leitung und deren Vertretung nicht einigen, werden diese vom Vorstand bestimmt.

Bei Unklarheiten / Streitigkeiten ist ein Vorgehen entsprechend dem statutarisch geregelten Schlichtungsverfahren (§ 14 – Schiedsgericht) vorgesehen.

Sollte eine SIG nur aus einer Person bestehen, so übernimmt diese automatisch die Leitung.

Die Leitungsfunktion ist auf eine SIG beschränkt. Die stellvertretende Leitung in einer zweiten SIG ist prinzipiell möglich.

Die Dauer der Leitungsfunktion ist mit 2 Jahren limitiert, kann aber leistungsabhängig verlängert werden. Eine Evaluierung der Aktivitäten ist periodisch im Rahmen der Vorbereitung der Ordentlichen Generalversammlung der OeGNR vorgesehen.

Die SIG-Leiter berichten 1x jährlich anlässlich der Vorbereitung der Jahrestagung an den Vorstand über die jeweilige Tätigkeit.

Als Medium zur Berichterstattung über die Arbeit der SIGs wird die Zeitung: „neurologisch“ bestimmt.

 

Finanzielle Gebarung und Abrechnung

Die SIG-Leiter erstellen für ihre Tätigkeit einen jährlichen Budgetentwurf (Studien, Literaturankauf, etc...). Dieser Budgetentwurf ist dem Vorstand jeweils im letzten Quartal des laufenden Kalenderjahres zur Beschlussfassung für das nächste Kalenderjahr zur Genehmigung vorzulegen.

Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen erfolgt bis zum 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres in tabellarischer Form und unter Beigabe der Originalrechnungen. Die Überprüfung obliegt den jeweiligen Rechnungsprüfern der OeGNR.

 

Wissenschaftlicher Beirat

Die LeiterInnen der SIGs bilden den wissenschaftlichen Beirat.

Die Funktionsperiode des Wissenschaftlichen Beirates wird - analog der Funktionsperiode des Vorstandes - mit 2 Jahren festgesetzt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Eine Evaluierung der Aktivitäten ist periodisch im Rahmen der Ordentlichen Generalversammlung der OeGNR vorgesehen.

Der Wissenschaftliche Beirat erstellt rechtzeitig vor jeder Ordentlichen Generalversammlung einen Wahlvorschlag für den Leiter / die 2 Stellvertretenden Leiter des wissenschaftlichen Beirates, welcher dem Vorstand der OeGNR im Rahmen der vorbereitenden Vorstandssitzung zur Kenntnis zu bringen ist.

Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats und 2 Stellvertreter werden analog demVorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind mit Sitz und Stimme im Vorstand vertreten.

 

Schlussbemerkung

Diese Geschäftsordnung ist periodisch im Rahmen der Vorbereitung auf die ordentlichen Generalversammlung die auf ihre Gültigkeit / Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Wien, 10. Juli 2013

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Kontakt

Österreichische Gesellschaft für
Neurorehabilitation
Hermanngasse 18/1/4
1070 Wien

oegnr@studio12.co.at
Tel.: +43 (0)1 890 34 74

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